Recht digital: Unternehmen erfolgreich digitalisieren |
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Referenten:
Herr Dr. Daniel Schöneich und Herr Karsten Matthieß
Obwohl die Digitalisierung bereits in vielen Betrieben erfolgreich Einzug gehalten hat, stellt die Umsetzung der erforderlichen betriebliche Prozesse viele Unternehmer und Unternehmerinnen weiter vor große Herausforderungen: Software wird häufig als Cloud-Service (z.B. Software as a Service (SaaS), angeboten. Sie liegt nicht mehr in der eigenen Systemumgebung. Es stellen sich damit Fragen zu Datenschutz und Verfügbarkeit der Anwendung. Mitarbeitende möchten mobil arbeiten und trotzdem in die betrieblichen Abläufe integriert sein. Kurz gesagt: Digitalisierung bringt nicht nur Erleichterung, sondern auch jede Menge Zweifel und Unsicherheit.
Der Vortrag wirft Schlaglichter auf die rechtlichen Themen, mit denen die einzelnen Akteure im Betrieb konfrontiert sind und gibt Orientierung für die alltägliche Praxis. Es geht z.B. um rechtliche Hürden bei der Ausschreibung, dem Erwerb von Hard-und Software und deren Implementierung. Die Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen sowie die richtige Einbeziehung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wird beleuchtet.
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Neues zur Stiftung: Umstrukturierung durch Ausgliederung gemeinnütziger Unternehmen aus der Stiftung und neues Stiftungsrecht |
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Referent:
Herr Dr. Ekkehard Nolting
Durch das Jahressteuergesetz 2020 mit der Neufassung der Regelungen zur Mittelweitergabe (§ 58 AO) und des Unmittelbarkeitserfordernisses (§ 57 AO) haben sich die Möglichkeiten zur Umstrukturierung von gemeinnützigen Unternehmen, insbesondere ihrer Ausgliederung aus einer Stiftung auf gemeinnützige Tochtergesellschaften verbessert. Für solche Ausgliederungen kann es gerade bei großen Unternehmen mit Gegenständen aus sehr unterschiedlichen Bereichen (ambulante und stationäre Altenpflege, Jugendhilfe, Kindertagesstätten u.s.w.) gute Gründe geben. Dabei steht häufig der Wunsch im Vordergrund, das Stiftungsvermögen vor wirtschaftlichen Risiken (insb. Insolvenz) zu schützen und abzuschotten, die aus dem operativen Betrieb eines gemeinnützigen Unternehmens herrühren und die anderen Unternehmensteile infizieren können. Des Weiteren kommt die Etablierung oder Stärkung einer bereits existierenden Profit-Center-Struktur in Betracht, durch die die profitablen Bereiche und Quersubventionierungen besser sichtbar werden. Ferner können steuerrechtliche Motive eine Rolle spielen.
Für Stiftungen ebenfalls von größter Bedeutung ist das neue Stiftungsrecht, das zum 1. Juli 2023 in Kraft treten wird. Dieses bundeseinheitliche Stiftungsrecht wird für alle Stiftungen gelten und an Stelle der diversen Landesstiftungsgesetze der Bundesländer treten. Hierdurch wird im Ergebnis deutlich mehr Rechtssicherheit und ‑klarheit für alle Stiftungen — unabhängig von deren Größe — geschaffen.
Herr Rechtsanwalt Dr. Ekkehard Nolting gibt in seinem zweigeteilten Vortrag zunächst einen Überblick über die notwendigen Vorüberlegungen, die zu treffenden Vorbereitungen und Abläufe von Umstrukturierungen innerhalb von Stiftungen im Wege der Ausgliederung. Im zweiten Teil werden die für die Praxis wichtigsten Änderungen des Stiftungsrechts vorgestellt. Auch hier gibt es neue — und weitere — Möglichkeiten zur Umwandlung und Zusammenlegung von Stiftungen und zur Verlegung des Stiftungssitzes. Schließlich wird ein kurzer Abriss zur Haftungsverfassung und daraus folgendem Gestaltungsbedarf gegeben und das neu geschaffene Stiftungsregister mit seiner Funktion und Bedeutung vorgestellt.
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